Informations- und Kommunikationstechnologien

Wegen seiner Kenntnisse der Buchhaltungs-IT Systeme berät der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer die Verantwortlichen des Unternehmens bezüglich ihrer IT-Probleme bei der Buchhaltung, dem Verkauf und der Herstellung.

Einführung eines IT-Systems

  • Zweckmäßigkeitsuntersuchung
  • Verfassung eines Modellplans und/oder eines Anforderungslastenhefts
  • Beteiligung bei der Auswahl der Hard- und Software
  • Unterstützung bei der Vertragsverfassung (Einführungsabkommen)
  • Unterstützung bei der Definition der Methoden für Gestaltung
  • Entwicklung, Prüfung und Unterlagen der Anwendungen
  • Unterstützung bei der Installierung (Softwareparametrierung)
  • Unterstützung der IT-Abteilung, bei den Testverfahren, während der Anfangsphase.

Audit der Systeme

  • Kosten und Rentabilität der Systeme
  • Sicherheit
  • Konformität
  • Zuverlässigkeit
  • Diagnose des IT-Einsatzes für Organisation und Betrieb

Revision der virtuellen Buchhaltung

  • Einhaltung der Buchhaltungs- und Geschäftsführungsregeln
  • Sicherheit der IT-Systeme
  • Erweiterungsmöglichkeiten (gemäß der Rechtsprechung und den Anforderungen des Unternehmens)

Gutachten vor Rechtsstreitigkeit

  • Diagnose der Schwachpunkte eines Systems.
  • Unterstützung bei der Analyse der vertraglichen Bestimmungen.
  • Beratung für eine gütliche oder eine gerichtliche Lösung.