Buchhaltungsaufgaben

Das Gesetz und das ökonomische Umfeld; verlangen von Industrie-, Handels, Handwerks-, Landwirtschaftsunternehmen und Freiberuflern unabhängig ihrer Größe buchhalterische
Pflichten.
Als kompetenter und unabhängiger Berater erstellt, verfolgt, kontrolliert, bestätigt und prüft der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer die allgemeine Buchhaltung. Er ist auch zuständig für Einschätzung und die Übertragung von Unternehmen und Wertpapieren.

Beteiligung an der Abschlußerstellung

  • Einführung des dem Unternehmen angepaßten Kontenplans
  • Überwachung und Führung der Buchhaltung
  • Kontrolle der Buchhaltungsabteilung
  • Einführung und Verfolgung der Betriebsbuchführung
  • Erstellung der periodischen Zwischenbilanzen, der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Erteilung des Stempels an die Mitglieder der zugelassenen Betriebsverwaltungsstellen
  • Erstellung der Planung
  • Erstellung der Buchhaltung von Konzernen
  • Bilanz- und G- und V-Rechnungskonsolidierung
  • Erstellung der Kapitalflußrechnung
  • Unterstützung des Betriebsrats
  • Buchhaltungsunterstützung jeglicher Art

Prüfung, Bestätigung

  • Vertragliche Abschlußprüfung
  • Prüfung der internen Kontrollverfahren
  • Prüfung vor Beteiligung
  • Prüfung der Wertpapiere einer Firma vor der Börseneinführung
  • Pflichtsprüfung des Abschlusses

Bewertung

  • Bewertung von Unternehmen und Wertpapieren: Abtretungen, Einlagen, Erbschaften, Aufteilung, Schenkungen, Übertragungen

Gutachten

  • Gütliche Gutachten
  • Schlichtung