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  Buchhalterische Aufträge
   
Das Gesetz und das ökonomische Umfeld verlangen von Unternehmen der Industrie, des Handels und Handwerks, der Landwirtschaft sowie von Freiberuflern buchhalterische Auskünfte unabhängig ihrer Größe.

Als kompetenter und unabhängiger Berater erstellt, verfolgt, kontrolliert, bestätigt und prüft der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer die allgemeine Buchhaltung. Er ist auch zuständig für Einschätzung und die Übertragung von Unternehmen und Wertpapieren.

Beteiligung an der Abschlußerstellung
  • Einführung des dem Unternehmen angepaßten Kontenplans.
  • Überwachung und Führung der Buchhaltung.
  • Kontrolle der Buchhaltungsabteilung. Einführung und Verfolgung der Betriebsbuchführung.
  • Erstellung der periodischen Zwischenbilanzen, der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.
  • Erteilung des Stempels an die Mitglieder der zugelassenen Betriebsverwaltungsstellen.
  • Erstellung der Planung.
  • Erstellung der Buchhaltung von Konzernen, Bilanz- und G- und V-Rechnungskonsoliidierung.
  • Erstellung der Kapitalflußrechnung. Unterstützung des Betriebsrats.
  • Buchhaltungsunterstützung jeglicher Art.

Prüfung, Bestätigung
  • Vertragliche Abschlußprüfung.
  • Prüfung der internen Kontrollverfahren.
  • Prüfung vor Beteiligung.
  • Prüfung der Wertpapiere einer Firma vor der Börseneinführung.
  • Pflichtsprüfung des Abschlusses.

Bewertung
  • Bewertung von Unternehmen und Wertpapieren: Abtretungen, Einlagen, Erbschaften, Aufteilung, Schenkungen, Übertragungen (*).

Gutachten
  • Gütliche Gutachten.
  • Schlichtung.

(*) auf französich « commissariat aux comptes, aux apports, à la fusion »


  FIDAG - 45 rue La Fayette - 75009 Paris | tél. +33 1 42 80 20 81